Vollversammlung

Verfasst von Katharina Martin am 5. Oktober 2017 - 13:15 Uhr

Am 27. Juni 2017 wurde auf unserer Vollversammlung beschlossen das Wahlalter hoch zu setzen. Ab der Legislaturperiode 2018- 2020 gilt dann Folgendes:
Aus der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Recklinghausen
II. Geschäftsführung
2)Mitglieder
(3) Die Wahlen zum KiJuPa finden im Rythmus von zwei Jahren statt. Zur Wahl stellen kann sich jeder Jugendliche im Alter von Zehn bis Neunzehn Jahre mit festem Wohnsitz in Recklinghausen, der einer Institution mit Sitzen im KiJuPa (siehe angefügte Liste) angehört. Hierbei gilt, dass der oder die sich zur Wahl stellende Jugendliche mindestens einen Tag im Jahr der Wahl Neunzehn Jahre alt gewesen sein muss.